Produkt zum Begriff Beschluss:
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Sarrazin, Thilo: Feindliche Übernahme
Feindliche Übernahme , Inwieweit bilden der Islam und der stetig wachsende Anteil der Muslime in Deutschland und Europa eine Gefahr für die Zukunft der westlichen Gesellschaft und für unser Lebensmodell? Sind die unguten Gefühle gegenüber dem Islam unbegründet oder haben sie einen rationalen Kern? In keinem Land der muslimischen Welt gibt es Religionsfreiheit und eine funktionierende Demokratie. Alle Tendenzen, den Islam zu reformieren und ihn historisch-kritisch zu interpretieren, sind weitgehend gescheitert. Die Fanatisierung der Muslime nimmt sogar zu. Die Reformhemmnisse sind im Koran selber angelegt. Die Integrationsdefizite der Muslime, die Unterdrückung der Frauen und der Geburtenreichtum der Muslime sind eine Folge der kulturellen Prägung durch den Islam und stellen eine große Bedrohung für Kultur und Gesellschaft dar, vor der wir uns schützen müssen. , >
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Wettbewerb, Recht und Wirtschaftspolitik
Wettbewerb, Recht und Wirtschaftspolitik , In dieser Festschrift für Wolfgang Kerber würdigen Kolleginnen und Kollegen, Wegbegleiter und ehemalige Schüler sein wissenschaftliches Werk und Wirken in den Bereichen Wettbewerbspolitik, Rechtsökonomik sowie weiteren Teilbereichen der Wirtschaftspolitik. Zeitgemäß bilden Beiträge zu digitalen Märkten und datengetriebenen Phänomenen der Ökonomie mit ihrer Schnittstelle zum Recht einen Schwerpunkt, zu dem auch Wolfgang Kerber intensiv forscht und publiziert. Fragen der Interaktion von Innovation und Wettbewerb stellen einen weiteren inhaltlichen Kern der Beiträge dar, ein Themengebiet, das Wolfgang Kerber mit seinen vielfältigen Publikationen immer wieder bereichert hat. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Burkart, Lucas: Stadt in Verhandlung. 1250-1530
Stadt in Verhandlung. 1250-1530 , Band 3 der Stadt.Geschichte.Basel untersucht, wie sich Basel im Spätmittelalter von einer kleinen Bischofsstadt zur mittelgrossen Zunftstadt entwickelt. Bauliche Verdichtung, Bevölkerungswachstum und politischer Wandel prägen die Stadt zwischen 1250 und 1530 in einer bis heute spürbaren Weise. Von den Bettelorden zu Humanismus und Reformation, von einer christlichen Mehrheitsgesellschaft zur rein christlichen Stadt, von den Dienstleuten des Bischofs zu den Zünften, vom Gewerbe zu den Handelsgesellschaften und vom Städtebund zur Eidgenossenschaft: Dieser Wandel musste stets ausgehandelt werden und verlieh der Stadt und der Gesellschaft ein Gesicht, das wir zu kennen meinen. Doch der Eindruck trügt, und so zeigt der Band in Vertrautem Unbekanntes, in Gewohntem Entferntes und in Kontinuitäten historische Differenz. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar , Im Kommentar werden das UWG und die Preisangabenverordnung erläutert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf rechtsprechungsorientierten Antworten zum deutschen und unionsrechtlichen Lauterkeitsrecht anhand von Entscheidungen des EuGH, des BGH und maßgeblicher Urteile der Oberlandesgerichte. Das erfahrene Autorenteam aus elf Richter:innen und Universitätsprofessor:innen verdichtet die große Zahl aktueller Entscheidungen und gesetzlicher Änderungen zu einer ebenso präzisen wie verständlichen Kommentierung. Der Schwerpunkt der Kommentierung liegt auf rechtsprechungsorientierten Antworten zum deutschen und unionsrechtlichen Lauterkeitsrecht anhand von Entscheidungen des EuGH, des BGH und ausgewählter Urteile der Oberlandesgerichte. Neu in der 3. Auflage: Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht Umfangreiche Aktualisierung der Kommentierung des UWG und Preisangabenverordnung Herausgeber: Prof. Dr. Wolfgang Büscher war Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Mitglied des für Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenats. Er ist Honorarprofessor an der Universität Osnabrück und Autor verschiedener Veröffentlichungen zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Autor:innen: Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens , Universitätsprofessor, Universität Osnabrück; Prof. Dr. Wolfgang Büscher , Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof i. R.; Thomas Franzke , Richter am Oberlandesgericht Hamm; Dr. Martin Hohlweck , Richter am Oberlandesgericht Köln; Celso Lopez Ramos , Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm; Dr. Asmus Maatsch , Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Prof. Dr. Mary-Rose McGuire , Universitätsprofessorin, Universität Osnabrück; Lars Meinhardt, Vorsitzender Richter am OLG , München; Dr. Stefan Schilling , Richter am Landgericht Hamburg, Wiss. Mitarbeiter am Bundesgerichtshof; Michael Schmidt , Vors. Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg; Dr. Jan Tolkmitt , Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Annette Wille , Richterin am Bundesgerichtshof, Karlsruhe. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Ist ein Beschluss rechtskräftig?
Ein Beschluss wird rechtskräftig, wenn er nicht mehr angefochten werden kann. Das bedeutet, dass alle Rechtsmittel gegen den Beschluss ausgeschöpft wurden und keine Möglichkeit mehr besteht, ihn zu ändern oder aufzuheben. Ein rechtskräftiger Beschluss ist bindend und muss von den Beteiligten eingehalten werden. Er schafft Rechtssicherheit und stellt sicher, dass die getroffene Entscheidung endgültig ist. Die Rechtskraft eines Beschlusses ist ein wichtiger Grundsatz im Rechtssystem, um Streitigkeiten zu beenden und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
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Wie entsteht ein Beschluss?
Ein Beschluss entsteht in der Regel in einem formellen Gremium oder einer Versammlung, in der eine Entscheidung getroffen werden muss. Zunächst wird das Thema diskutiert und verschiedene Standpunkte werden ausgetauscht. Anschließend wird meistens über den Beschlussvorschlag abgestimmt, entweder durch Handzeichen, mündliche Zustimmung oder geheime Wahl. Wenn eine Mehrheit für den Beschluss stimmt, wird er offiziell verabschiedet und umgesetzt. In manchen Fällen kann auch eine Kompromisslösung gefunden werden, um einen Beschluss zu erzielen.
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Wann entscheidet Gericht durch Beschluss?
Gerichte entscheiden durch Beschluss, wenn es um bestimmte Verfahrensfragen geht, die keine mündliche Verhandlung erfordern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn über Anträge auf Prozesskostenhilfe oder über die Zulässigkeit einer Klage entschieden werden muss. Ein Beschluss kann auch ergehen, um einen Streitpunkt vorläufig zu klären, bevor in der Hauptsache entschieden wird. In der Regel werden Beschlüsse schriftlich verfasst und den Parteien zugestellt. Wann genau ein Gericht durch Beschluss entscheidet, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und den konkreten Umständen des Falls ab.
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Wann ist ein Beschluss vollstreckbar?
Ein Beschluss ist vollstreckbar, sobald er rechtskräftig ist und alle erforderlichen Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung erfüllt sind. Dies bedeutet, dass der Beschluss nicht mehr angefochten werden kann und alle notwendigen Formalitäten wie die Zustellung an die betroffene Partei erfolgt sind. Erst dann kann die Vollstreckung des Beschlusses durchgesetzt werden, beispielsweise durch Pfändung von Vermögenswerten oder Zwangsräumung. Die Vollstreckbarkeit eines Beschlusses kann je nach Art des Beschlusses und des Rechtssystems variieren, daher ist es wichtig, die spezifischen Regelungen und Fristen zu beachten. Letztendlich ist ein Beschluss dann vollstreckbar, wenn er rechtlich bindend ist und die Möglichkeit besteht, ihn zwangsweise durchzusetzen.
Ähnliche Suchbegriffe für Beschluss:
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Telekommunikation 2023: Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen!
Telekommunikation 2023: Gigabit-Ziele durch Wettbewerb erreichen! , In ihrem 13. Sektorgutachten Telekommunikation analysiert die Monopolkommission die aktuelle Wettbewerbssituation auf den deutschen Festnetz- und Mobilfunkmärkten. Die Monopolkommission empfiehlt eine kurze Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen um maximal drei Jahre, die mit wettbewerbsfördernden Auflagen verbunden werden sollte. Im Festnetz spricht sie sich gegen ein Verbot des Überbaus von Glasfasernetzen und für einen frei verhandelten offenen Netzzugang (Open Access) aus, der es Anbietern ermöglichen soll, Netze anderer Betreiber mitzubenutzen, um eigene Dienste anzubieten. Daneben unterbreitet die Monopolkommission verschiedene Vorschläge zur Verfahrensverkürzung bei der Bundesnetzagentur. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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IT-Strategie (Johanning, Volker)
IT-Strategie , In sieben Schritten wird die Entwicklung einer IT-Strategie dargestellt: Von der Ableitung der IT-Strategie aus der Unternehmensstrategie bis zur Erstellung der Applikations- und Sourcingstrategie. Dabei wird auch die Rolle der IT im Unternehmen und die Rolle des CIOs im digitalen Zeitalter eingehend beleuchtet. Der Leitfaden zeigt praxisnah, wie sich die IT-Strategie in eine Roadmap übertragen lässt und wie man daraus ein Portfolio zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und des Time-to-Markets aufbaut. Diese zweite Auflage setzt den Fokus auf produzierende Unternehmen und verdeutlicht auch die Abgrenzung der IT- von der Digitalisierungsstrategie. Produzierende Unternehmen erhalten mit diesem 7-Schritte-Konzept einen Leitfaden zur Entwicklung einer IT-Strategie, der sein Augenmerk verstärkt auf aktuelle Themen wie die sich rasant entwickelnde IT in Zeiten der Digitalisierung richtet. Der Inhalt Einleitung und Grundlegendes zur IT-Strategie In 7 Schritten zur nachhaltigen IT-Strategie im digitalen Zeitalter Die Zielgruppen ¿ CIOs und IT-Leiter von mittelgroßen bis großen Unternehmen und Konzernen ¿ IT-Management-Berater ¿ CFOs, CEOs, Geschäftsführer/Vorstände von produzierenden Unternehmen Der Autor Volker Johanning ist Experte für IT- und Digitalisierungsstrategien, welche die Produktivität und das Time-to-Market von produzierenden Unternehmen erhöhen. Als Berater, Manager und CIO hat Volker Johanning langjährige Berufserfahrung im Management von namhaften Konzernen, mittelständischen Familienunternehmen und Hidden Champions. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., Akt. und erweiterte Aufl. 2019, Erscheinungsjahr: 20200104, Produktform: Kartoniert, Beilage: Book + eBook, Autoren: Johanning, Volker, Auflage: 19002, Auflage/Ausgabe: 2., Akt. und erweiterte Aufl. 2019, Abbildungen: 79 farbige Abbildungen, Bibliographie, Themenüberschrift: COMPUTERS / Online Services, Keyword: Buch IT-Strategie; IT-Strategie entwickeln; IT Controlling; IT Governance; IT Organisation; IT Roadmap; Sourcing Strategie; IT-Strategie für produzierende Unternehmen; Mitarbeiter; Unternehmen; Umsetzung; Praxis; IT Business Alignment; Volker Johanning, Fachschema: Architektur (EDV)~Rechnerarchitektur~Computer / PC-Hardware / Aufrüsten, Reparieren, Selbstbau~Informatik~Informationstechnologie~IT~Technologie / Informationstechnologie~Management / Strategisches Management~Strategisches Management~Unternehmensstrategie / Strategisches Management~Knowledge Management~Management / Wissensmanagement~Wissensmanagement~F u. E (Forschung und Entwicklung)~Business / Management~Management~Wirtschaft / Wirtschaftsmathematik~Wirtschaftsmathematik~Wirtschaftsrechnen~Wissenschaft~Datenverarbeitung / Anwendungen / Betrieb, Verwaltung~Produktionsmanagement~Innovationsmanagement~Management / Innovationsmanagement~Netzwerk (elektronisch), Fachkategorie: Wissensmanagement~Management: Forschung und Entwicklung (F&E)~Wirtschaftsmathematik und -informatik, IT-Management~Industrielle Anwendungen der wissenschaftlichen Forschung und technologische Innovation~Unternehmensanwendungen~Computer- und IT-Hardware: Wartung und Reparatur~Computernetzwerke und maschinelle Kommunikation~Informationsarchitektur~Management: Innovation~Netzwerk-Hardware, Imprint-Titels: Springer Vieweg, Warengruppe: HC/Informatik, Fachkategorie: Management: Produktion und Qualitätskontrolle, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XV, Seitenanzahl: 312, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Springer-Verlag GmbH, Verlag: Springer-Verlag GmbH, Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Länge: 246, Breite: 172, Höhe: 22, Gewicht: 783, Produktform: Kartoniert, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Genre: Mathematik/Naturwissenschaften/Technik/Medizin, Vorgänger EAN: 9783658020484, eBook EAN: 9783658264901, Herkunftsland: NIEDERLANDE (NL), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 64.99 € | Versand*: 0 € -
Pijl, Jacques: Strategie = Umsetzung
Strategie = Umsetzung , Strategie = Umsetzung bedeutet, den Wandel voranzutreiben. Die Strategieumsetzung ist der letzte Wettbewerbsvorteil, denn Stärke, Schnelligkeit und Beweglichkeit bei der Umsetzung sind wichtiger als eine perfekt ausgearbeitete Strategie, die auf Machbarkeit und Vorhersehbarkeit beruht. Das Buch zeigt auf brillante Weise, dass Führung von grundlegender Bedeutung ist, wenn es darum geht, Menschen für Veränderungen zu begeistern, weil sie den Nutzen sehen und in den Prozess eingebunden sind. 20 % Strategie, 80 % Umsetzung: Das ist das Rezept für schnellere Verbesserung, Erneuerung und Innovation. Das Buch ist ein Muss für alle Führungskräfte und Unternehmer:innen, die die Strategieumsetzung als ihre Hauptaufgabe ansehen und nicht die Strategiedefinition. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 39.99 € | Versand*: 0 € -
Trixie Schnüffelteppich Strategie-Spiel
Schnüffelspaß für Hunde und Katzen mithilfe der Pfote oder der Schnauze gelangt das Tier an seine Belohnung mit 2 unterschiedlichen Fransenlängen kann auch für die tägliche Futtergabe genutzt werden verhindert das Schlingen bei der Futteraufnahme herausnehmbare Kunststoffplatte verhindert Verknüllen und ermöglicht eine leichte Reinigung/Maschinenwäsche Polyester inkl. Anleitung mit Tipps und Tricks für das optimale Training Maße: 50 × 34 cm
Preis: 21.23 € | Versand*: 5.99 €
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Wann ist ein Beschluss einstimmig?
Ein Beschluss ist einstimmig, wenn alle Teilnehmer einer Versammlung oder eines Gremiums mit dem vorgeschlagenen Vorschlag oder der vorgeschlagenen Maßnahme einverstanden sind. Das bedeutet, dass es keine Gegenstimmen oder Enthaltungen gibt. Ein einstimmiger Beschluss zeigt eine hohe Übereinstimmung und Unterstützung innerhalb der Gruppe für die getroffene Entscheidung. In vielen Fällen wird ein einstimmiger Beschluss als besonders starkes Signal für die Einigkeit und Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums angesehen. Es kann jedoch auch schwierig sein, einen einstimmigen Beschluss zu erzielen, da unterschiedliche Meinungen und Interessen berücksichtigt werden müssen.
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Kann man einen Beschluss anfechten?
Ja, man kann einen Beschluss grundsätzlich anfechten, wenn man der Meinung ist, dass er unrechtmäßig oder fehlerhaft zustande gekommen ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Verfahrensfehler begangen wurden oder die Entscheidung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Um einen Beschluss anzufechten, muss man in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist Klage beim zuständigen Gericht einreichen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, da das Anfechten eines Beschlusses rechtliche Kenntnisse erfordert. Letztendlich entscheidet das Gericht darüber, ob der Beschluss aufgehoben oder geändert wird.
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Wann ist ein Beschluss nichtig?
Ein Beschluss ist nichtig, wenn er gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung des betreffenden Gremiums verstößt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn nicht alle erforderlichen Mitglieder anwesend waren oder die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. Ebenso kann ein Beschluss nichtig sein, wenn er aufgrund von Interessenkonflikten einzelner Mitglieder zustande gekommen ist. In solchen Fällen kann der Beschluss angefochten und für ungültig erklärt werden. Es ist wichtig, Beschlüsse stets im Einklang mit den geltenden Regeln und Vorschriften zu fassen, um deren Nichtigkeit zu vermeiden.
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Wann ist ein Beschluss anfechtbar?
Ein Beschluss ist grundsätzlich anfechtbar, wenn er gegen geltendes Recht verstößt oder die Rechte der Betroffenen verletzt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Verfahrensrecht nicht eingehalten wurde oder die Entscheidung willkürlich oder fehlerhaft ist. In der Regel müssen Betroffene innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch gegen den Beschluss einlegen, um ihn anzufechten. Es ist wichtig, dass die Anfechtung auf konkrete rechtliche Gründe gestützt wird, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Letztendlich entscheidet ein Gericht darüber, ob der Beschluss tatsächlich aufgehoben wird.
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